Seit dem 01. März 2008 gibt es die elektronischen Versicherungsbestätigung. Die eVB ist ein digitales Kommunikationsinstrument zwischen den Kfz Versicherungen, dem Kraftfahrzeugbundesamt sowie den regionalen Zulassungsbehörden. Die alte Doppelkarte wurde somit abgelöst. Die Digitalisierung der Kfz Anmeldung ermöglicht Ihnen nun eine schnellere und leichtere An- bzw. Ummeldung Ihres Fahrzeuges.
Die Versicherungsgesellschaften händigen Ihnen heute, keine Doppelkarte im Papierformat mehr aus. Stattdessen stellt Ihnen der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Das Kraftfahrzeugbundesamt, das Straßenverkehrsamt und die Polizei haben einen ständigen Zugriff auf diese zentrale Datenbank. Damit die Zulassungsstelle die eVB zuordnen kann, erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen eine VB-Nr. (Versicherungsbestätigungsnummer). Wenn Sie dem Mitarbeiter in der Zulassungsstelle die Nummer mitteilen, kann dieser die elektronische Versicherungsbestätigung Ihnen und Ihrem Fahrzeug zuordnen. Dadurch kann für das Fahrzeug die Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr ausgestellt werden.
Sollten Sie einen Vertrag über unsere Seite online abgeschlossen haben, können Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung online abrufen. Sie können sich diese dann als Datei abspeichern oder Sie notieren sich diese einfach, damit Sie diese dem Mitarbeiter im Amt mitteilen können. Sollte dies nicht möglich seine, erhalten Sie die eVB per eMail, per SMS, per Fax oder postalisch. Wenn Sie es ganz eilig haben und eventuell schon beim Straßenverkehrsamt sitzen, kann Ihnen die Zulassungsnummer auch telefonisch mitgeteilt werden. Hierdurch können Sie erhebliche Zeit bei der Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges sparen.
Sie erhalten bei Abschluss bis 17.00 Uhr während der Woche Ihre Deckungskarte ( Versicherungsbestätigungskarte, Doppelkarte) noch am selben Tag per e-Mail zum Ausdrucken (meist innerhalb einer Stunde). Bei Abschluss nach 17.00 Uhr während der Woche wird Ihnen die Deckungskarte per Email gleich am nächsten Morgen zugesandt. Die Original-Deckungskarte erhalten Sie parallel postalisch an Ihre angegebene Adresse.
Sie erhalten bei Abschluss am Wochenende Ihre Deckungskarte gleich am Montag Morgen um Ihr neues KFZ zulassen zu können.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Zulassungsstelle, ob sie eine ausgedruckte Deckungskarte akzeptiert. In der Regel ist dies der Fall.
Mit der neuen eVB ist es für Sie möglich, ohne Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt zu fahren, da Sie bereits Versicherungsschutz genießen. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei über die Versicherungsbestätigungsnummer überprüfen, ob Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht. Sie benötigen keine weiteren Vertragsunterlagen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Ihren Versicherungsvertrag erhalten Sie weiterhin später in Papierform von Ihrem Versicherungsunternehmen. Über die eVB erhalten Sie bei Wunsch auch vorläufigen Versicherungsschutz für Voll- und Teilkaskoschäden.
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