Die KFZ-Versicherung können Sie jährlich kündigen. Sie müssen sicherstellen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer eintrift. In der KFZ-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlicheinen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist 31. Dezember).
Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Vorversicherer eingegangen sein (am Besten per Einschreiben). Nur so können Sie später beweisen, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat.
Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, können Sie einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern, gilt dies automatisch als Kündigung der alten Police. Eine ausdrückliche Kündigung ist nicht erforderlich.
Auch nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach der Regulierung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlen. Deshalb ist es meistens günstiger erst zum Ablauf des Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.
Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 1.1., den Vertrag beenden.